Leistungen · Ästhetische Zahnmedizin

Bleaching

Hellere Zähne, mit einem Ergebnis, das zu Ihnen passt.

Bleaching hellt Ihre eigene Zahnfarbe auf, statt sie zu verdecken. Beim Aufhellen von außen bleibt der Zahn selbst unangetastet. Was bei Ihnen realistisch erreichbar ist, besprechen wir vor Beginn.

Lächelnder Patient mit hellen Zähnen (Symbolbild)
Vorher eine realistische Einschätzung, was bei Ihnen erreichbar ist

von 14 Leistungen

BleachingZahnaufhellungZähne aufhellen

Der Wunsch nach helleren Zähnen und warum er keine Rechtfertigung braucht

Kaffee, Tee, Rotwein, ein paar Jahre mehr: Die eigene Zahnfarbe wird mit der Zeit dunkler, und irgendwann fällt der Unterschied zu früher auf, auf einem alten Foto, im Spiegel, im Vergleich zu anderen. Manchmal ist es auch einfach der Wunsch, dass die Zähne wieder etwas frischer wirken.

Zahnverfärbung ist dabei keine Krankheit. Wer nichts unternimmt, dem passiert nichts, kein Schaden, kein Risiko. Das macht den Wunsch nach helleren Zähnen nicht kleiner: Er braucht so wenig Rechtfertigung wie eine gepflegte Frisur. Bleaching ist dafür der Weg, der am wenigsten verändert. Es hellt die eigene Farbe auf, beim Aufhellen von außen ohne den Zahn selbst anzutasten.

Wie es für Sie ablaufen würde

  1. Wir schauen uns Ihre Zähne an.

    Befund und Ausgangsfarbe, und die Frage, ob sich Ihre Verfärbung mit Bleaching überhaupt aufhellen lässt oder ob schon eine professionelle Reinigung reicht.

  2. Wir klären Sie auf.

    Was realistisch zu erwarten ist, welche Risiken es gibt und was zu beachten ist, wenn Sie sichtbare Kronen oder Füllungen haben, und verabreden die weiteren Termine.

  3. Professionelle Zahnreinigung.

    Etwa zwei Wochen vor dem Bleaching entfernen wir Belag und Verfärbungen von der Oberfläche: die Ausgangslage für ein gleichmäßiges Ergebnis.

  4. Das Bleaching.

    Ihr Zahnfleisch wird geschützt, dann wirkt das Aufhellungsgel in mehreren kurzen Durchgängen. Die ganze Sitzung dauert rund anderthalb bis zwei Stunden.

Symbolbild

Ein helleres Lächeln ist kein neues Gesicht.Es ist Ihres, einen Ton frischer. Oft reicht genau das.

Was es kostet

Bleaching aus ästhetischem Wunsch ist eine private Leistung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nichts, weil keine Krankheit behandelt wird. Weil es dafür keine eigene Position in der Gebührenordnung gibt, wird es über eine vergleichbare Leistung berechnet. Den Preis nennen wir nach der Beratung, wenn Befund und gewählte Methode feststehen.

Beim internen Bleaching eines einzelnen dunklen Zahns nach einer Wurzelbehandlung wird eine Verfärbung mit medizinischer Vorgeschichte aufgehellt. An der Kassenfrage ändert das nichts: Auch das ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Private Versicherungen können sich je nach Tarif beteiligen, das klären wir individuell. Ob und welche Kosten auf Sie zukommen, besprechen wir vorher, und Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

Vor Beginn steht eine schriftliche Vereinbarung, die klar sagt: private Leistung, dieser Preis. Und was zeitlich danach liegt, sagen wir genauso offen: Haben Sie sichtbare Kronen oder Füllungen, die nach dem Aufhellen nicht mehr zur neuen Farbe passen, ist ihr möglicher Austausch ein eigener, späterer Posten.

Wann etwas anderes besser ist

Die ästhetischen Wege unterscheiden sich darin, wie viel sie am Zahn verändern: von der Reinigung, die nichts verändert, bis zur Krone, die viel verändert. Bleaching steht am Anfang dieser Reihe: Es kostet keine gesunde Zahnsubstanz und lässt sich, wenn nötig, ohne Schaden wiederholen.

Eine Sache gehört vorher ins Gespräch, wenn Sie schon sichtbare Kronen oder Füllungen haben: Die hellen beim Bleaching nicht mit auf. Deshalb wird erst aufgehellt und danach die Farbe neuer Versorgungen festgelegt, nicht umgekehrt.

Geht es eigentlich nur um äußere Verfärbungen?

Professionelle Reinigung

Kaffee-, Tee- oder Nikotinbeläge liegen auf dem Zahn, nicht darin. Eine Reinigung legt die eigene Farbe wieder frei, ohne den Zahn zu verändern. Oft ist das schon der ganze Wunsch. Was das leistet, steht bei der Prophylaxe.

Sollen Form oder Stellung sich auch ändern, oder spricht die Verfärbung kaum an?

Veneer

Geht es um die Stellung, stellt eine Schienenbehandlung die Zähne gerade, ohne sie umzuformen (Aligner). Bei einem Formwunsch oder einer Verfärbung, die auf Bleaching kaum anspricht, kommen eine Verblendung mit Kunststoff oder Veneers infrage.

Braucht der Zahn ohnehin eine umfassende Versorgung?

Krone

Steht eine Krone ohnehin an, ist sie der richtige Weg. Sollen die übrigen Zähne dabei heller werden, wird zuerst aufgehellt und die Krone danach in der neuen Farbe angefertigt. Was eine Versorgung leistet, steht beim Festsitzenden Zahnersatz.

Bleaching ist der Anfang dieser Reihenfolge, nicht ihr Ende: Wer mehr braucht als eine hellere Farbe, geht von hier aus weiter.

Ob Bleaching für Sie der richtige Weg ist oder etwas anderes, klären wir gemeinsam.

Zahngesundheit verstehen, Entscheidung leben.

Zwei Wege zum helleren Zahn

Wir bieten zwei Wege zu einer helleren Zahnfarbe an. Sie unterscheiden sich darin, was sie behandeln: mehrere sichtbar verfärbte Zähne von außen, oder einen einzelnen dunklen Zahn von innen. Welcher passt, ergibt sich aus Ihrer Ausgangslage, nicht aus einer Vorliebe.

In-Office-Bleaching

Für mehrere sichtbare Zähne

Wirkt
Von außen, mit einem hochkonzentrierten Gel unter Schutz des Zahnfleischs
Ablauf
Eine Sitzung von etwa anderthalb bis zwei Stunden, direkt in der Praxis
Passt, wenn
mehrere Zähne gleichmäßig aufgehellt werden sollen, der häufigste Fall

Internes Bleaching

Für einen einzelnen dunklen Zahn

Wirkt
Von innen, bei einem abgestorbenen (avitalen) Zahn
Ablauf
Mehrere Termine über etwa zwei bis drei Wochen, mit einer Einlage im Zahn
Passt, wenn
ein wurzelbehandelter Zahn dunkel geworden ist, äußeres Bleaching hilft hier kaum

Beim internen Bleaching wird der Zahn von der Rückseite geöffnet und am Ende mit einer Kunststofffüllung verschlossen. Ein solcher Zahn hat meist schon Substanz verloren und kann über die Jahre brechen, deshalb ist später oft eine Krone sinnvoll. Das interne Bleaching ist damit oft ein Zwischenschritt. Das besprechen wir, bevor wir beginnen.

Wenn Sie es genauer wissen möchten

Schadet Bleaching den Zähnen?

Bei fachgerechter Anwendung sind keine dauerhaften Schäden am Zahnschmelz belegt. Der Speichel gleicht die kurzfristige Wirkung wieder aus. Anders ist es bei unkontrollierter Übernutzung, etwa mit hochdosierten Produkten aus dem Internet, da sind Schäden möglich. Der Unterschied liegt in der kontrollierten Anwendung.

Tut das weh, und wie lange?

In aller Regel nicht. Viele spüren danach eine vorübergehende Empfindlichkeit, ein Ziehen vor allem auf Kälte, das meist nach wenigen Tagen abklingt. Ein beruhigendes Gel kann das dämpfen. Wer generell empfindlich ist, sagt es vorher, dann steuern wir vorbeugend gegen.

Wie hell wird es, kann ich mir das aussuchen?

Ziel ist die eigene Farbe, einige Töne heller, kein künstliches Weiß. Wie stark es aufhellt, hängt von der Ausgangsfarbe und der Ursache der Verfärbung ab. Bei bestimmten Verfärbungen, etwa durch ein Antibiotikum aus der Kindheit oder eine Mineralisationsstörung des Schmelzes, ist das Ergebnis weniger vorhersehbar; das sagen wir Ihnen vorher, nicht erst danach.

Wie lange hält das?

Etwa ein bis zwei Jahre, je nach Ernährung, Rauchen und Pflege, in günstigen Fällen länger. Danach lässt es sich erneut aufhellen.

Was ist mit meinen Kronen und Füllungen?

Die hellen nicht mit auf. Deshalb wird erst gebleicht und danach die Farbe neuer Versorgungen festgelegt, mit mindestens zwei Wochen Abstand, damit die endgültige Farbe steht und geklebte Arbeiten sicher halten. Vorhandene sichtbare Kronen oder Füllungen müssen nach dem Aufhellen eventuell erneuert werden, damit sie wieder passen, das besprechen wir vorher.

Wie lange dauert die Bleaching-Sitzung?

Etwa anderthalb bis zwei Stunden: inklusive Zahnfleischschutz, mehrerer Gel-Durchgänge und der Kontrolle dazwischen. Beratung und professionelle Reinigung sind eigene, kürzere Termine davor. Weil keine Betäubung nötig ist, kann man danach direkt weiter in den Tag.

Erst beraten, dann entscheiden